Gesetzliche Verordnungen
Der Bund verlangt mit der Luftreinhalteverordnung (LRV), dass Öl-, Gasheizungen oder Holzfeuerungen einer regelmässigen Kontrolle unterzogen werden.
Der Bund verlangt mit der Luftreinhalteverordnung (LRV), dass Öl-, Gasheizungen oder Holzfeuerungen einer regelmässigen Kontrolle unterzogen werden.
Verbrennungsprozesse von Heizöl, Erdgas, Kohle und Holz liefern als Hauptprodukte Wasser und Kohlendioxid. Zusätzlich entstehen aber Schadstoffe wie zum Beispiel Schwefeldioxid, Staub und Schwermetalle, die durch die Verbrennung der verschiedenen Materialien bedingt sind und zum Beispiel Stickoxide, Kohlenmonixid, Russ und unverbrannte Rückstände, die durch die Bedingungen der Verbrennung bestimmt werden.
Eine gut gewartete und kontrollierte Feuerung sorgt nicht nur für eine optimale Wärmeversorgung, sondern auch für einen minimalen Schadstoffausstoss. Die behördlich angeordneten Feuerungskontrollen werden deshalb auch in Zukunft einen wichtigen Beitrag zur Luftreinhaltung in der Schweiz beisteuern.